Seitenbereiche
Inhalt

Besteuerung von Stückzinsen aus „Altanleihen“

Stückzinsen:

Anleger, die in den vergangenen zwei Jahren Stückzinsen aus der Veräußerung sogenannter „Altanleihen“, also aus solchen, die vor dem 1.1.2009 – der Einführung der Abgeltungsteuer – angeschafft worden sind, vereinnahmt haben, müssen diese – nachträglich – versteuern. Dies sieht eine Neuregelung im Jahressteuergesetz (JStG) 2010 vor (§ 52a Abs. 10 Satz 6 Einkommensteuergesetz (EStG)). Banken wurden hierzu vom Bundesfinanzministerium (BMF) verpflichtet, ihren Kunden bis zum 30.4. separate Steuerbescheinigungen auszustellen.

Musterklage:

Steuerpflichtige, die eine solche Steuerbescheinigung erhalten, sollten sich auf die Musterklage beim Finanzgericht Münster berufen (Az. 2 K 3644/10 E). In dem Verfahren macht der Kläger geltend, dass es sich bei der Neuregelung nicht um eine gesetzliche Klarstellung, sondern vielmehr um die Schaffung eines rückwirkenden Steuertatbestands handelt, der verfassungswidrig sei. Gemäß einer Kurzinformation der Oberfinanzdirektion (OFD) Münster (vom 2.2.2011 Nr. 3/2011) bestehen keine Bedenken, Einspruchsverfahren gegen die Besteuerung solcher Stückzinsen ruhend zu stellen, sofern der Steuerpflichtige seinen Einspruch auf das anhängige Verfahren stützt. Aussetzung der Vollziehung wird aber nicht gewährt.

Stand: 15. März 2011

Bild: Thomas Weißenfels - Fotolia.com

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.