Seitenbereiche
Inhalt

Einlagerung von Samenzellen

Umsatzsteuer

Die Einlagerung kryokonservierter Ei- und Samenzellen zum Zweck der medizinisch indizierten künstlichen Befruchtung stellt eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung dar. Dies gilt nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Münster auch dann, wenn die Lagerung nicht von jenem Unternehmen durchgeführt wird, das die Fruchtbarkeitsbehandlung vornimmt, sondern von einem anderen Unternehmer (Urteil vom 6.2.2020, 5 K 158/17 U).

Kein „Social Freezing“

Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit ist, dass die Maßnahmen wegen einer organisch bedingten Sterilität durchgeführt werden. Das gesamte Verfahren muss also einem therapeutischen Zweck dienen. In Fällen des „Social Freezing“ ist die Einlagerung hingegen umsatzsteuerpflichtig. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az BFH V R 10/20).

Stand: 27. August 2020

Bild: anamejia18 - stock.adobe.com

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.